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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend 'AGB') gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen THE BARK (nachfolgend 'Anbieter') und dem Kunden (nachfolgend 'Auftraggeber'), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass der Anbieter nochmals auf sie hinweisen müsste.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen im Bereich Softwareentwicklung, Künstliche Intelligenz, Automatisierung und digitale Beratung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung beider Parteien (Change Request).

§ 3 Angebote und Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch den Beginn der Leistungserbringung zustande.

§ 4 Leistungserbringung

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und unter Einsatz der vereinbarten Methoden und Technologien.

(2) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen, die durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden, gehen nicht zulasten des Anbieters.

(3) Der Auftraggeber ist zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet, insbesondere zur rechtzeitigen Bereitstellung von Informationen, Daten und Zugängen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.

§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Vorbestehende Rechte, allgemeine Methoden, Frameworks und wiederverwendbare Komponenten des Anbieters verbleiben im Eigentum des Anbieters.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen.

(2) Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Der Anbieter hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Oberhausen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026

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